Deutscher Opa hilft nicht

Abgelehnter Asylbewerber aus Togo mit deutschem Großvater hat keinen Anspruch auf Einbürgerung

NEUSTADT/WEINSTRASSE dpa ■ Ein abgelehnter Asylbewerber aus Togo mit einem deutschen Großvater hat derzeit keinen Anspruch auf Einbürgerung in Deutschland. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Die Richter begründeten die Entscheidung mit dem Argument, der 40-Jährige lebe von Sozialhilfe und besitze als Asylbewerber keine Aufenthaltsgenehmigung nach den Vorschriften des Ausländergesetzes. Deshalb könne er nicht nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz eingebürgert werden.

Nach Darstellung des Gerichts war der Großvater des Mannes ein deutscher Regierungsarzt, der um 1910 in der deutschen Kolonie Togo nach Stammesbrauch mit einer Togolesin verheiratet war. Der Enkel des Arztes reiste 1991 nach Deutschland ein und bat um Asyl. Zuletzt lehnte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 1999 einen Asylfolgeantrag ab.