Homo-Ehe: 2. Runde

Rot-Grün will Lebenspartnerschaftsgesetz durch Steuerrechte erweitern. Evangelen loben Karlsruhe

BERLIN ap/dpa ■ Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Homo-Ehe wollen SPD und Grüne nun auf die Verabschiedung des Ergänzungsgesetzes dringen. Dieses war im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat von der Union blockiert worden.

Ohne die Ergänzung mit steuerlichen Regelungen und Begünstigungen hätten die Eingetragenen Lebenspartner aber mehr Pflichten als Rechte, sagten die Grünen-Fraktionschefin Kerstin Müller und der Rechtsexperte Volker Beck gestern. Das könnte Verfassungsklagen von Betroffenen auslösen.

Müller und Beck forderten, der zuständige Arbeitskreis des Vermittlungsausschusses müsse umgehend zu Verhandlungen zusammentreten. Dann könnte am 10. September der Vermittlungsausschuss entscheiden. Wichtig sei auch die Rolle der FDP, die das Karlsruher Urteil ausdrücklich begrüßt hat. Wenn die Länder, in denen die FDP mitregiert, mitstimmten, gebe es eine Mehrheit im Bundesrat. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Homo-Ehe am Mittwoch als verfassungsgemäß bestätigt und damit eine Klage der unionsregierten Länder gegen diese rot-grüne Reform abgewiesen.

Der Lesben- und Schwulenverband (LSVD) erklärte gestern, dass mehrere Lebenspartner entschlossen seien, notfalls weitere Rechte in Karlsruhe einzuklagen. „Ich weiß von vielen Paaren, die das machen wollen“, sagte LSVD-Sprecher Klaus Jetz. Man müsse die „theoretische Möglichkeit“, dass Rot-Grün ein Ergänzungsgesetz zu Steuerrecht und Sozialversicherung durch den Bundesrat bekommt, zunächst abwarten. Sonst bleibe nur der Rechtsweg. Auch Beck wies darauf hin, dass das Einkommensteuer- und das Bundessozialhilfegesetz ohne Regelungen für homosexuelle Lebenspartner möglicherweise gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) begrüßte das Karlsruher Urteil als Durchbruch zur Verbesserung der Situation Homosexueller. Auch die Gesellschaft insgesamt müsste froh sein, dass die Diskriminierung von Homosexuellen nun eine Sache der Vergangenheit sei, sagte der EKD-Vorsitzende Manfred Kock gestern.

Kritik übte Kock aber daran, dass das Urteil nicht ausreichend die Differenz zwischen einer Ehe und einer Partnerschaft würdige. Das so genannte Abstandsgebot – der rechtliche Abstand von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften zur grundgesetzlich besonders geschützten Ehe – werde durch „eine Art ritualisierter Gleichheit“ in Frage gestellt.