Drei Uhren zu viel geklaut

Ein Postangestellter hat Wertgegenstände aus beschädigten Päckchen gestohlen – eineinhalb Jahre auf Bewährung

Es ist nur eine kleine Angst und doch eine sehr bekannte: dass in der Post irgendetwas verloren geht. Meist kann nicht mehr nachvollzogen werden, wo der fehlende Gegenstand geblieben ist. Im Fall dreier Cartier-Uhren im Wert von 27.600 Mark, die im August 2001 aus einem Paket verschwunden sind, war das anders.

Zwei Uhren tauchten bei einem Pfandleiher in der Reeperbahn auf. Ein Postangestellter hatte sie versetzt – gegen Vorlage des Personalausweises. Die dritte Uhr fand die Polizei in der Wohnung des 47-Jährigen. Das Amtsgericht Altona verurteilte ihn gestern wegen „gewerbsmäßigen Diebstahls“ zu eineinhalb Jahren auf Bewährung.

23 Mal hatte der Postzusteller seit Juni 2000 in beschädigte Päckchen gegriffen, bis ihm sein größter Coup zum Verhängnis wurde. Uhren und Schmuck im Wert von rund 56.500 Mark (29.000 Euro) hat er insgesamt mitgehen lassen. Amtsrichter Matthias Steinmann hielt dem Angeklagten in der Urteilsbegründung jedoch zugute, dass die meisten Wertgegenstände gefunden wurden: im Leihaus oder in seiner Wohnung. Der tatsächliche Schaden sei weitaus geringer als die veranschlagte Summe.

Der Richter nahm auch Rücksicht auf „das wechselhafte Leben“ des Mannes, eines gelernten Kochs, der mittlerweile wieder eine Arbeitsstelle in seinem Beruf gefunden hat. Er hat zwei gescheiterte Ehen hinter sich und muss Unterhalt für sein nicht-eheliches Kind bezahlen.

Der ehemalige Teilzeit-Paketbote habe sich zu den Verbrechen hinreißen lassen, betonte sein Verteidiger. Einem monatlichen Einkommen von etwa 2000 Mark netto standen Schulden von rund 20.000 Mark entgegen. Sie waren ihm aus einem Kredit von 5000 Mark erwachsen, den er in den achtziger Jahren aufgenommen hatte. Damals hatten er und seine erste Frau, die den Bau eines Hauses planten, Geld an eine Immobilienfirma verloren, die Insolvenz anmelden musste.

„Sie haben immer wieder versucht, auf die Beine zu kommen“, sagte Steinmann. Er wertete es insbesondere als strafmildernd, dass der Angeklagte sogar zu einem Zeitpunkt nach einer neuen Arbeitsstelle gesucht habe, zu dem die Polizei bereits gegen ihn ermittelte.

Auch die Geständigkeit und offensichtliche Reue des Mannes veranlassten den Amtsrichter dazu, vier Monate unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Haftzeit zu bleiben. Dennoch handle es sich um eine „schwerwiegende Tat“: „Sie haben das Vertrauen Ihres Arbeitgebers verletzt“, sagte Steinmann. Der Verurteilte nahm die Strafe sofort an. MATHIAS WÖBKING