Mehmet vor Prozess

Auf den türkischen Jugendlichen warten in Bayernalte Anklagen. Staatsanwaltschaft will Freiheitsstrafe

MÜNCHEN taz ■ Sofort nach der Rückkehr des jugendlichen Serientäters „Mehmet“ nach Deutschland hat die Staatsanwaltschaft München die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen ihn beantragt. Der Chef der Anklagebehörde, Manfred Wick, sagte der taz, gestern sei die Jugendkammer des Landgerichts aufgefordert worden, eine Berufungsverhandlung anzusetzen. Ziel sei eine Freiheitsstrafe.

„Mehmet“ war 1998 wegen Körperverletzung zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Noch bevor es zur Berufungsverhandlung kam, die sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung beantragt hatten, schob die Stadtverwaltung den 14-jährigen gebürtigen Münchner ohne seine türkischen Eltern in die Türkei ab. Nach jahrelangem Rechtsstreit hatte das Bundesverwaltungsgericht die Abschiebung vor drei Wochen für rechtswidrig erklärt und damit den Weg frei gemacht für die Heimkehr des inzwischen 18-Jährigen. Das Sozialreferat bestätigte gestern, dass er wieder in Deutschland sei. Vor Erreichen des Strafmündigkeitsalters von 14 Jahren soll er etwa 60 Diebstähle, Einbrüche und Körperverletzungen begangen haben.

OLIVER HINZ