nachgehakt
: Kyrillische Unterschrift nicht akzeptiert

EC-Zahlung nur für Deutsche?

Bremen ist eine weltoffene Stadt. Die Hochschulen wetteifern darum, wer die meisten ausländischen Studierenden anlockt. Möglichst viele Touristen sollen sich vor den Stadtmusikanten fotografieren lassen.

Der Einzelhandel nimmt’s indes nicht so genau mit der Weltoffenheit. Schon eine kyrillische Unterschrift kann zum Hindernis werden. So geschehen vor einer Woche, als eine in Bremen verheiratete russische Sprachwissenschaftlerin ein Paar Schuhe für 40 Euro mit ihrer EC-Karte bezahlen wollte.

Obwohl die Unterschrift der Kundin mit der Signatur auf ihrer Karte der Sparkasse Bremen übereinstimmte, wollte man die Zahlung in der Bremer Filiale der Schuh-Kette „Roland“ nicht akzeptieren. Die Unterschrift auf der Rückseite der Karte selbst stimme nicht mit dem Namen auf der Vorderseite überein, bemängelte der stellvertretende Geschäftsführer. Kein Wunder – selbst die sauberste kyrillische Signatur sieht anders aus als derselbe Name in lateinischen Buchstaben.

Die Kundin hätte auf ihrer Karte in lateinischer Schrift unterzeichnen sollen, so die Bremer Roland-Leitung. Doch wer ein Konto eröffnet, muss seinen Pass vorlegen. Und einen russischen Pass ziert nun einmal eine kyrillische Unterschrift. Da die Signatur auf der Karte der im Pass gleichen muss, konnte die Russin also gar nicht lateinisch unterschreiben.

Formal sind die Verkäufer bei Roland korrekt vorgegangen, auch wenn es nicht Aufgabe der Geschäfte ist, die Übereinstimmung von Signatur und Namen zu prüfen. „Es liegt im Ermessen des Verkäufers, auch bei kleinen Beträgen nach dem Personalausweis der Kundin zu fragen“, erklärt Jens Rüther, Finanzchef der deutschen Roland-Zentrale. Die 30-Jährige konnte lediglich eine Bahn-Card mit Lichtbild vorweisen.

„Die wurde schon oft als Ausweisersatz akzeptiert“, sagt sie. Der Roland-Geschäftsführer dagegen habe „nicht einmal nach dem Ausweis gefragt.“ Ihm sei das Kyrillische bereits Grund genug gewesen, die Zahlung nicht zu akzeptieren. Der Chef-Schuhverkäufer sagt, ihm sei vorher noch nie ein Fall untergekommen, bei dem die Unterschrift auf der Karte selbst nicht eindeutig dem aufgedruckten Namen entspricht. Mit Diskrimierung, so der Bremer Roland-Chef, habe die Ablehnung nichts zu tun. Die Ausländer würden überall Diskriminierung wittern, soll er der abgewiesenen Kundin vorgehalten haben. Zum Abschied habe ihr der freundliche Schuhverkäufer, so die akzentfrei deutsch sprechende Russin mit Bremer EC-Karte, dann noch einen schönen Aufenthalt in Deutschland gewünscht. slk