FINANZIERUNG MIT FRAKTIONSGELDERN – CDU ERLEIDET IMAGESCHADEN
: „Nix Politik“ ist zu wenig

Das soll ein Grundsatzurteil sein? Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat festgestellt, dass sich die Öffentlichkeitsarbeit der Landtagsfraktionen auf parlamentarische Vorgänge beziehen muss. Reine Imagewerbung – zum Beispiel für Oppositionschef Christoph Böhr (CDU) – ist unzulässig.

Dass ein derartiges Urteil überhaupt nötig war, zeigt, mit welcher Unverfrorenheit die CDU neue Sitten in der Parteifinanzierung einführen wollte. Im vorliegenden Fall hatte die CDU-Fraktion eine Broschüre mit dem Spielplan zur Fußball-WM 1998 mitfinanziert. Einzige Aussage des Faltblattes: Christoph Böhr ist Fußballfan.

Bezeichnend war schon der Titel der Broschüre: „Nix Politik, Fußball“. Kann man deutlicher sagen, dass es sich hier um eine sachfremde Verwendung von Fraktionsgeldern handelt? Wer bei diesem eindeutigen Sachverhalt noch das Landesverfassungsgericht anruft, ist an Frechheit – mindestens aber an Begriffsstutzigkeit – kaum noch zu überbieten.

Nur um es für die rheinland-pfälzische CDU-Fraktion noch einmal ganz klarzustellen: Auch die Finanzierung eines Weinführers, eines Verzeichnisses von Kindervornamen (männliche und weibliche) sowie ein Preisvergleich von Mittelklassewagen gehören nicht zu den Aufgaben einer Landtagsfraktion. Wer weiß, auf welche Ideen Christoph Böhr angesichts der ihm bislang „unklaren Rechtslage“ sonst noch kommt.

Im Übrigen ist es der CDU keineswegs verwehrt, sich als besonders politikferne Partei darzustellen. Nur muss sie die Pflege ihres „Nix Politik“-Profils mit Einnahmen der Partei, nicht der Fraktionen, finanzieren. Zu Recht wird für die Verwendung von Parlamentsgeldern ein Mindestmaß an Bezug zur parlamentarischen Arbeit verlangt. Und es sei mal unterstellt, dass auch die Abgeordneten der Union sich während der Arbeitszeit nicht primär mit dem Studium von Spielplänen der Fußballweltmeisterschaft beschäftigen.

Auch das CDU-Argument, man könne in der heutigen Mediendemokratie nun einmal nur durch eine verstärkte Personalisierung politischer Inhalte Aufmerksamkeit gewinnen, trägt nicht. Hier wurden politische Inhalte nicht personalisiert, sondern schlichtweg verdrängt. Fraktionen sollen mit ihrem Geld aber Politik machen und darstellen – und nicht Wahlkampf betreiben. Das ist schließlich der Sinn der strikten Trennung von Partei- und Fraktionsfinanzierung.

Die CDU wollte diese Trennung unterlaufen. Jetzt hat sie damit einen schweren Imageschaden erlitten. CHRISTIAN RATH