Heizkessel raus, Wärmedämmung rein

Stichwort Energieeinsparverordnung: Altbau-Häuser gelten als Energiefresser. Schon seit Februar müssen Hausbesitzer nachrüsten, aber auch neue, gut schließende Fenster können schaden

Sieht man sich Wärmebildaufnahmen von Altbau-Häusern an, leuchten diese meistens in den buntesten Gelb-, Orange- und Rottönen. Diese Farben zeigen einen hohen Grad von Energieverlust an, etwa durch schlecht gedämmte Wände und Decken oder undichte Fenster. Bisher kosteten diese undichten Stellen „nur“ relativ hohe Heizkosten.

Seit dem 1. Februar gilt die „Energieeinsparverordnung“ (EnEV), für Neu- wie für Altbauten. Die strengeren Regeln der EnEV machen aus Neubauten Niedrigenergiehäuser, für Altbauten gelten zum Teil sogenannte „Nachrüstpflichten“, zum Teil spricht der Gesetzgeber nur von „bedingten Anforderungen“. Unter den ersten Punkt, die Nachrüstpflichten, fällt die Erneuerung des Heizkessels und die Wärmedämmung von Wasserleitungen und Speicherböden. Mit den „bedingten Anforderungen“ ist die Pflicht zu Energiesparmaßnahmen gemeint, die bei Modernisierungsarbeiten umgesetzt werden müssen, etwa wenn der Putz erneuert oder Fenster ausgetauscht werden müssen.

Nachrüstung meint im Einzelnen: Gas- oder Öl-Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2006 ausgetauscht werden. Nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre, die in ungeheizten Räumen liegen, etwa im Keller, müssen isoliert werden. Ebenso müssen oberste Geschossdecken von beheizten Räumen, die nicht wärmeisoliert sind, bis Ende des Jahres 2006 wärmegedämmt werden. Diese Auflagen gelten dann für Ein- oder Zweifamilienhäuser nicht, wenn der oder die BesitzerIn das Haus selbst bewohnt. Aber Achtung: Bei EigentümerInnenwechsel werden die aufgelisteten Nachrüstungen dann doch fällig. Aufgeschoben ist eben nicht aufgehoben. Der oder die neue EigentümerIn hat nach Kauf noch zwei Jahre Zeit, die EnEV zu erfüllen.

Sowohl das richtige Vorgehen bei der Nachrüstung, als auch die Umsetzung der „bedingten Anforderungen“ sind nicht immer so einfach, wie es klingt. Baut man in einen Altbau beispielsweise einfach neue, viel dichter schließende Fenster ein, kann der Energiesparversuch mit Schimmelbefall enden. Interessierte Altbaubesitzer können sich bei der Veranstaltung „Vom Altbau zum Niedrigenergiehaus“ am 18. September, 19 bis 22 Uhr in der Arbeitnehmerkammer, Bürgerstraße 1, informieren.

Ulrike Bendrat

Beratung zur Altbausanierung, zur EnEV und Fördermöglichkeiten bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale (Mo, Di, Fr 9-13 Uhr, Di 14-18 Uhr, Do 16-20 Uhr), Altenwall 4. Das Internet informiert über die EnEV: www.enev-online.de oder www.vpb.de