Stimmen zum Verkauf

Justiz ermittelt wegen unerlaubter Anzeige: Akademiker bot Stimme für Arbeitsplatz. Angebote auch im Internet

BERLIN dpa ■ Die Staatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt wegen eines versuchten illegalen Wahlstimmenverkaufs. Ein Unbekannter habe in der Frankfurter Rundschau (FR) seine Stimme für die Bundestagswahl gegen einen Arbeitsplatz zum Verkauf angeboten, sagte Oberstaatsanwalt Job Tilmann. Seine Behörde hat einen Antrag auf Durchsuchung der FR-Redaktion gestellt, geht aber davon aus, dass sich die Zeitung kooperativ verhalte. In der Anzeige stand wörtlich: „Akademiker bietet Erst- und Zweitstimme am 22. September gegen Arbeitsplatz.“ Kauf und Verkauf von Wahlstimmen sind nach §108b Strafgesetzbuch verboten und können mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Dem Bundeswahlleiter Johann Hahlen sind mehrere Fälle auch aus dem Internet bekannt. Unter Cashvote.com und beim Auktionshaus Ebay wurden Stimmen angeboten. Ein Ebay-Sprecher nannte 10 bis 15 Fälle, die sofort gelöscht worden seien.