Wahl spezial

Service für Behinderte und Obdachlose

Von den 1285 Hamburger Wahllokalen sind nach Angabe des Landeswahlamtes 136 behindertengerecht und 727 behindertenfreundlich ausgestattet. Damit sei in zwei Dritteln der Lokale sichergestellt, dass Menschen mit Behinderung ihr Stimmrecht „ohne zusätzliche Mühe vor Ort ausüben können“.

Für Blinde oder Sehbehinderte gibt es eine Schablone, in die der Stimmzettel eingelegt werden kann. Die Namen der Parteien und Kandidaten sind in die Schab- lone eingeprägt, für das Kreuz gibt es Löcher.

Wegen der Schablonen haben extra alle Stimmzettel die gleiche Größe – 40 mal 12 Zentimeter –, obwohl in den verschiedenen Bezirken unterschiedlich viele Listen zur Wahl stehen. Zusätzlich bietet der Blindenverein zum Stimmzettel ein Erläuterungsheft in Brailleschrift. Alle Hilfsmittel können kostenlos beim Verein angefordert werden unter Tel. 209 40 40.

Für Obdachlose wird im Bezirk Hamburg-Mitte ein eigenes Wahllokal eingerichtet, in der Begegnungsstätte „Herz As“ in der Norderstraße 66. Wahlberechtigt sind Obdachlose, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, mindestens 18 Jahre alt sind und sich in das Wählerverzeichnis haben eintragen lassen. Bislang haben in ganz Hamburg 42 Menschen auf diese Weise ihre Wahlunterlagen beantragt. hedi