Hinterbliebene scheitern

Angehörige der Opfer der ICE-Katastrophe von Eschede bekommen kein höheres Schmerzensgeld von der Bahn

BERLIN dpa ■ Die Hinterbliebenen der Opfer der Bahnkatastrophe von Eschede mit 101 Toten bekommen nach einem Urteil des Berliner Landgerichts zunächst kein höheres Schmerzensgeld von der Deutschen Bahn. Das Gericht wies gestern entsprechende Klagen von sechs Angehörigen ab. Es gab zu dem Urteil im ersten großen Zivilprozess um das Eschede-Unglück noch keine weitere Begründung ab und verwies auf spätere schriftliche Ausführungen.

Die Bahn hatte den Angehörigen der Opfer nach dem Unglück 15.300 Euro pro Todesfall gezahlt. In dem Zivilprozess um Hinterbliebenen-Forderungen hatten sechs Angehörige jeweils 125.000 Euro verlangt. Bei dem schlimmsten Zugunglück in der deutschen Nachkriegsgeschichte starben vor vier Jahren 101 Menschen. Der ICE „Wilhelm Conrad Röntgen“ war wegen eines gebrochenen Radreifens entgleist und anschließend an einer Brücke zerschellt.