Maulsperre behindert Prozess

Richter fordert nähere Auskunft über V-Leute bei den „Skinheads Sächsische Schweiz“

DRESDEN rtr ■ Im Dresdner Prozess um die „Skinheads Sächsische Schweiz“ (SSS) hat der Richter Innenminister Horst Rasch aufgefordert, die Auskunftssperre über V-Leute aufzuheben. Es sei von erheblicher prozessualer Bedeutung, welche Rolle der sächsische Verfassungsschutz (VS) bei der Neonazigruppe gespielt habe, sagte der Vorsitzende der Staatsschutzkammer, Tom Maciejewski, gestern. Die Sperrerklärung des Innenministeriums behindere die Aufklärungspflicht des Gerichts. Rasch soll nun bis nächsten Dienstag schriftlich Stellung nehmen. Der Prozess wurde auf den folgenden Donnerstag vertagt.

Die Kammer ließ offen, ob sie den Prozess aussetzen wird, sollte das Innenministerium an der Auskunftssperre festhalten. Die Anklage gegen sieben mutmaßliche SSS-Führungsmitglieder lautet unter anderem auf Bildung einer kriminellen Vereinigung, Volksverhetzung und Landfriedensbruch. Sie sollen in der Sächsischen Schweiz jahrelang gezielt Hetzjagd auf Linke und Ausländer gemacht haben. Maciejewski bezeichnete die Begründung der Sperrverfügung als zu pauschal. Das Gericht hatte sich bereits vor Prozessbeginn um Auskunft darüber bemüht, ob und in welchem Umfang Zeugen und Angeklagte als V-Leute in den Reihen der SSS tätig waren. Die Verfassungsschützer hatten dies aber mit Hinweis auf die Sperrverfügung verweigert und nur erklärt, die Begehung von Straftaten nicht gefördert zu haben. Das Gericht kann die Sperrerklärung nicht anfechten, aber mit einer Gegenvorstellung auf eine nochmalige Prüfung und Stellungnahme hinwirken.