Bund will Dosenpfand

Düsseldorfer Urteil wird von Bundesregierung angefochten. Trittin hält am Starttermin 1. Januar fest

BERLIN dpa ■ Nach dem Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts gegen das Dosenpfand geht der juristische Streit in eine neue Runde: Die Bundesregierung legte gestern beim Oberverwaltungsgericht Münster Beschwerde gegen den Düsseldorfer Richterspruch ein, wonach die klagenden Unternehmen in NRW von der Pfandpflicht befreit würden. Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) ging in einem dpa-Gespräch davon aus, dass das Pfand allen Widerständen zum Trotz bundesweit wie geplant zum 1. Januar starten wird.

Das OVG Münster muss nun entscheiden, ob die vom Düsseldorfer Gericht angeordnete Aussetzung der Pfandpflicht für die Kläger bis zu einem Urteil in der Hauptsache Bestand haben oder aufgehoben wird.