Anschlagspläne nicht gefunden

Bundesanwalt ermittelt gegen fünf Männer wegen Mitgliedschaft in Terrorvereinigung

BERLIN taz ■ Die Bundesanwaltschaft (BAW) hat vorgestern fünf Personen wegen Terrorismus-Verdachts festgenommen, vier von ihnen aber schon gestern wieder auf freien Fuß gesetzt. Gegen sie wird nun wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Außerdem wurden insgesamt elf Objekte in Cottbus, im hessischen Groß-Gerau sowie Leinfelden-Echterdingen in Baden-Württemberg durchsucht.

Der fünfte Beschuldigte, der 41-jährige Algerier Tayeb C., wurde wegen eines Abschiebehaftbefehls zunächst inhaftiert. Er steht im Verdacht, als Kopf der Gruppierung die Koordination für Anschlagsplanungen „auf der Grundlage eines aggressiv-militanten islamischen Fundamentalismus“ übernommen zu haben. Ein weiterer Beschuldigter arbeitete auf dem Flughafen Stuttgart und wurde unmittelbar nach Bekanntwerden des Verdachts „aus dem sicherheitsrelevanten Bereich der Personen- und Gepäckkontrolle abgezogen“, meldete die BAW gestern. Was geplante Terrorakte anging, schränkte sie ein: „Anhaltspunkte über konkrete Anschlagsvorbereitungen auf den US-Militärflughafen in Spangdahlem/Rheinland-Pfalz oder Objekte in Berlin und Frankfurt liegen uns jedoch nicht vor.“

Die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung hatte ohne Angabe von Quellen behauptet, der militärische Teil des Frankfurter Flughafens, ein US-Radiosender sowie eine jüdische Einrichtung in Berlin seien Ziele gewesen. Die Landeskriminalämter hätten dies dem Bundesinnenministerium berichtet. Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) habe jedoch erklärt, keine konkreten Hinweise auf bevorstehende islamistische Terroranschläge in Deutschland zu haben.

Generalbundesanwalt Kay Nehm hatte die Observation der Gruppe abbrechen und die Durchsuchungen einleiten müssen, nachdem der Focus am Samstag von der mutmaßlichen islamistischen Terrorzelle in Brandenburg berichtete, die Anschläge plane. „Ob sich dies auf den Ermittlungserfolg ausgewirkt hat, kann derzeit noch nicht beurteilt werden“, so der Generalbundesanwalt gestern.

FABIAN LÖHE