McDonald‘s verliert vor Gericht

Schwere Vorwürfe gegen den Schnellrestaurant-Betreiber: Arbeiter sollen mit ungerechtfertigten Vorwürfen rausgeekeltwerden, so die Gewerkschaft. Wenig Betriebsräte in der Imbisskette und spezielle Vorwürfe gegen ausländische Mitarbeiter

von THOMAS KLEIN

Die Fast-Food-Kette McDonald‘s bleibt unnachgiebig. Obwohl das Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt am Main die im Dezember 2000 in einer Wiesbadener Filiale ausgesprochenen Kündigungen des Konzerns nun als unwirksam bezeichnet hat, weigert sich die Konzernleitung weiter, die Mitarbeiter wieder einzustellen.

Auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden zeigten sich Ende August Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) und der Rechtsanwalt eines von McDonald‘s auf die Straße gesetzten Mitarbeiters hochzufrieden. Durch das LAG-Urteil sei eine Strategie von McDonald‘s durchkreuzt worden, mit Betriebsschließungen unliebsames Personal, insbesondere Betriebsräte, loszuwerden. Auch der Trick, mit der Ausgliederung einzelner Filialen und neu gegründeten GmbHs Personal leichter auf die Straße setzen zu können, ist nach Ansicht des Wiesbadener Fachanwalts für Arbeitsrecht, Wilfried Jancke, „schief gegangen“.

Hintergrund: Sieben Monate stand ein großes McDonald‘s-Restaurant in Wiesbaden leer. Nach siebenmonatiger Schließung gab es eine Wiedereröffnung. Allerdings ohne dass die ehemals rund 60 Beschäftigten übernommen wurden. Von den auf die Straße gesetzten Mitarbeitern klagten einige gegen das Vorgehen des Konzerns. Und bekamen im Sommer letzten Jahres vor dem Wiesbadener Arbeitsgericht Recht.

Damals machte sich Jürgen Hinzer, NGG-Gewerkschaftssekretär in der hessischen Landeshauptstadt, zum weiteren Vorgehen von McDonald‘s keine Illusionen. Man freue sich, in erster Instanz gewonnen haben. Aber notwendig sei es wohl, weitere Prozesse zu führen, damit die Betroffenen wieder in Arbeit kämen. Tatsächlich legte McDonald‘s sofort nach dem Spruch der Wiesbadener Richter Beschwerde ein.

Nach Ansicht der NGG steht dahinter offenkundig der Versuch, die juristische Auseinandersetzung so sehr in die Länge zu ziehen, bis die ehemaligen Mitarbeiter entnervt darauf verzichten, sich ihr Recht vor Gericht zu erstreiten. Und die Taktik hat durchaus den gewünschten Erfolg. Von den ehemals klagenden Mitarbeitern sind nur noch vier übrig geblieben. Die anderen haben sich inzwischen mit finanziellen Abfindungen einverstanden erklärt.

In der Zwischenzeit bezeichnete sich die Fast-Food-Kette als Opfer einer Kampagne der Gewerkschaft NGG. So erklärte Thomas F. Heyl, Bundessprecher der Systemgastronomie, es gebe vor allem im Rhein-Main-Gebiet „Probleme mit Eigentums- und Betrugsdelikten“ in McDonald‘s-Restaurants. Und das liege auch an der Haltung des zuständigen Gewerkschaftssekretärs.

Für NGG-Sekretär Hinzer sind derartige Vorwürfe nur Versuche, vom Thema abzulenken. Fakt sei, dass McDonald‘s sich bundesweit dagegen sperre, Betriebsratswahlen stattfinden zu lassen. In den über 1.000 Filialen in Deutschland gebe es derzeit nur etwa 80 Betriebsräte. Unliebsame Mitarbeiter oder Betriebsräte würden außerdem immer wieder mit solchen Vorwürfen wie Betrug und Diebstahl konfrontiert.

Auch hier musste McDonald‘s vor Gericht in letzter Zeit einige Schlappen einstecken. Das Amtsgericht in Frankfurt/Main nannte zum Beispiel im August letzten Jahres die von McDonald‘s abgegebene Erklärung, auf die Straße gesetzte Mitarbeiter der Filiale an der Hauptwache hätten sich Diebstahlsdelikten schuldig gemacht und seien deshalb gefeuert worden, als „offensichtlich unbegründet“. Und gab den gegen ihren Rausschmiss Klagenden Recht. In Wahrheit, so Hinzer, gehe es dem Konzern darum, Betriebsräten das Leben schwer zu machen und gewerkschaftliches Organisieren möglichst ganz zu verhindern. Notfalls werde sogar ein Filiale mehrere Monate komplett dichtgemacht, um sich solcher Betriebsräte zu entledigen, die sich für die Belange der Mitarbeiter einsetzten, wie das in Wiesbaden der Fall gewesen sei.

Harsche Kritik an der Fast-Food-Kette übte während der Pressekonferenz auch Peter Artzen, Geschäftsführer der NGG-Verwaltungsstellen in Frankfurt und Wiesbaden. Gerade gegen ausländische Mitarbeiter würden Vorwürfe wie Bandenkriminalität und Diebstahl immer wieder erhoben. Das entspringe rassistischen Denkmustern. Vor Gericht erwiesen sich die Vorwürfe wie im Fall der Frankfurter Filiale dann als haltlos. McDonald‘s scheue auch nicht davor zurück, ausländischen Mitarbeitern zu drohen, sie bei den Behörden anzuschwärzen und damit möglicherweise ihre Abschiebung zu erreichen.