Freispruch nach Aufruf

Drei Castor-GegnerInnen vor Gericht

Der Prozess gegen drei AtomkraftgegnerInnen vor dem Lüneburger Amtsgericht endete gestern mit einem Freispruch. Ihnen war vorgeworfen worden, während des Castortransports im März 2001 in einem Rundbrief der Aktion „X-tausendmal quer“ zu einer Blockade der Schienen bei Wendisch Evern aufgerufen zu haben. Die Richterin begründete ihren Freispruch damit, dass der Aufruf nicht in erster Linie an die Öffentlichkeit gerichtet gewesen sei.

Die beiden Frauen und der Initiator der Kampagne, Jochen Stay, waren gegen Bußgeldbescheide vor Gericht gezogen. In einer Prozesserklärung machten sie deutlich, dass sie auch bei dem bevorstehenden Transport im November mit Sitzblockaden protestieren wollen. LNI