Milbradt rudert zurück

Im Streit um die Einsatzkosten bei der Flutkatastrophe rückt die Dresdener Landesregierung von ihrer Zusage ab, 90 Prozent der Flutschäden zu ersetzen

DRESDEN taz ■ Die sächsische Landesregierung lässt die Landkreise und kreisfreien Städte auf den Kosten für die Hifseinsätze bei der Hochwasserkatastrophe des vorigen Sommers sitzen. Welchen Anteil der Freistaat erstatte, werde erst nach vollständiger Erhebung der Schäden entschieden, sagte ein Sprecher des Dresdener Innenministeriums der taz. Damit rückt die Regierung von der Zusage des Ministerpräsidenten Georg Milbradt (CDU) ab, der Mitte September eine Übernahme von 90 Prozent der Schäden an Substanz und Infrastruktur zugesichert hatte.

Für die Kosten der „unmittelbaren Hochwasserabwehr“, die das Innenministerium auf mindestens 100 Millionen Euro schätzt, soll diese Zusage offenbar nicht mehr gelten. Allein die Landeshauptstadt Dresden beziffert die Kosten für Feuerwehr, Mülldeponierung und Leistungen Dritter auf 33 Millionen Euro. Noch immer gingen weitere Rechnungen ein, heißt es etwa aus dem Landratsamt des stark betroffenen Weißeritzkreises. Hätten Bundeswehr und Technisches Hilfswerk nicht auf eine Erstattung verzichtet, lägen die Beträge noch weit höher.

Bislang hat das Land den Kreisen und Städten nur 30 Millionen Euro überwiesen. Der Landrat des Weißeritzkreises, Bernd Greif (CDU), verlangt jedoch eine hundertprozentige Kostenübernahme durch die Landesregierung. Geklärt werden müsse auch die Frage, wer die Deponierungskosten für den Flutmüll übernimmt.

Die SPD-Landtagsfraktion warf dem sächsischen Innenminister Horst Rasch (CDU) vor, aus finanziellen Motiven keinen landesweiten Katastrophenalarm ausgelöst zu haben. Nach Ansicht der Opposition wären nur so kreisübergreifende Schutzmaßnahmen möglich gewesen. Rasch habe sich jedoch vor einer Kostenübernahme gedrückt. Er habe die Musik nicht bestellen wollen, damit er sie nachher nicht bezahlen müsse.

Tatsächlich sieht das sächsiche Katastrophenschutzgesetz für Aufwendungen der unmittelbaren Gefahrenabwehr Ausgleichszahlungen durch das Land vor. Weil es aber nichts über deren Höhe aussagt, hätte sich die Rechtsposition der Kommunen durch einen landesweiten Alarm kaum verbessert.

Auch in Sachsen-Anhalt ist noch keine Vereinbarung über die Einsatzkostenerstattung getroffen worden. „Das ist eine offene Frage“, gibt ein Sprecher des Magdeburger Innenministeriums zu. Zwischen Bund und Ländern werde noch diskutiert, welche Kosten überhaupt unter den Begriff des Hochwasserschadens fielen. MICHAEL BARTSCH