Neue Auflagen für E.ON-Fusion

Erneute Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums für heute erwartet

BERLIN dpa/taz ■ Der Energiekonzern E.ON bekommt vermutlich heute von der Bundesregierung abermals grünes Licht für die umstrittene Komplettübernahme der Ruhrgas AG. Das verlautete gestern aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Die beteiligten Firmen konnten sich bis gestern Abend zu den veränderten Auflagen äußern.

Das neue Verfahren war nötig geworden, weil das Oberlandesgericht Düsseldorf die erste Erlaubnis der Bundesregierung wegen Formfehlern auf Eis gelegt hatte. Gegen das Votum von Bundeskartellamt und Monopolkommission hatte Wirtschaftsstaatsekretär Alfred Tacke die Fusion zum größten kombinierten Strom- und Gasversorger Europas zuvor bereits einmal unter Auflagen erlaubt.

Aus Unternehmenskreisen ist bekannt geworden, dass die Bedingungen für die umstrittene Übernahme erneut verändert wurden. Demnach sollen die erst kürzlich verschärften Wettbewerbsauflagen nun weniger stark ausfallen. Die Gasmenge, die Ruhrgas Konkurrenten bereitstellen muss, soll nun auf sechs Jahre verteilt werden. Insgesamt geht es um 200 Milliarden Kubikmeter Erdgas, die die Ruhrgas an die Konkurrenz per Versteigerung abgeben soll.

Anfang Juli hatte das Wirtschaftsministerium noch 75 Milliarden Kubikmeter gefordert, die abzugebende Gasmenge aber bereits vor einer Woche dann aufgestockt.

Zudem soll Ruhrgas bei der Versteigerung ein höheres Mindestangebot von Konkurrenten verlangen können. Laut Presseberichten sollen die fusionswilligen Firmen E.ON und Ruhrgas importierte Gasmengen an die Konkurrenz zu 95 Prozent des Importpreises abgeben. In der vergangenen Woche hatte es noch geheißen, dies solle zu 85 Prozent geschehen. Der niedrigere Preis soll verhindern, dass das entstehende Großunternehmen seine Marktmacht zum Schaden der Wettbewerber ausnutzt.

Unverändert bleibt dem Vernehmen nach die Auflage, dass sich sowohl E.ON als auch Ruhrgas vom Regionalversorger Bayerngas und von den Stadtwerken Bremen trennen sowie Beteiligungen an der Verbundnetz Gas AG und Gelsenwasser abgeben müssen.

Die erste Ministererlaubnis war nach Klagen mehrerer Fusionsgegner gestoppt worden. Konkurrenten von E.ON und Ruhrgas haben bereits mitgeteilt, dass sie auch die neuen Auflagen für nicht ausreichend halten. Er werde seine Klage vor dem Oberlandesgericht aufrecht erhalten, sagte Rechtsanwalt Christian von Hammerstein, der das Stromhandelsunternehmen Ampere vertritt. KOCH