Castoren keine runde Sache

Bürgerinitiative stellt Strafanzeige wegen Konstruktion von Atommüll-Behältern. Beim Transport 2001 soll der Deckel an zwei Stellen nicht gedämpft gewesen sein

„Wir können den Vorwurf optisch beweisen“, sagt Heinrich Messerschmidt. Jeder habe während des vorigen Castor-Transportes sehen können, dass die Stoßdämpfer am Kopfende der Atommüllbehälter nicht ganz rund waren. Laut Genehmigung, so der Diplom-Ingenieur aus Lüchow, hätten sie dies aber sein sollen: Die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hat deshalb Strafanzeige gegen unbekannt erstattet.

Ihr Hamburger Rechtsanwalt Ulrich Wollenteit sieht den Verdacht der Straftat „unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen“ gegeben. In der Zulassung für den Castor-Behälter Typ HAW 20/28 schreibe das Bundesamt für Strahlenschutz deutlich einen kreisrunden Stoßdämpfer am Kopfende vor. Dieser müsse den Deckel vollständig umschließen.

Tatsächlich, so will Wollenteit mit einer Zeichnung belegen, hätten die Betreiber den Dämpfer aber bei dem Transport im November 2001 an zwei Seiten beschnitten. An diesen Stellen stieß nach der Zeichnung der Deckel direkt an die Außenhaut, anstatt durch 16 Zentimeter geleimtes Holz geschützt zu sein. Messerschmitt: „Das ist, als wenn Sie in einen Eierkarton an zwei Stellen ein Loch schneiden und die Eier da nur noch mit Zellophan verkleiden.“

Nach Wollenteits Analyse wird durch eine Veränderung des Stoßdämpfers die Zulassung der Castor-Behälter unwirksam. „Der gesamte Transportvorgang ist dann ungenehmigt, also illegal.“ Als Motiv für die Abflachung vermutet der Rechtsanwalt die bessere Handhabbarkeit des Behälters: Bei einem kreisrunden Stoßdämpfer wären die Tragevorrichtungen, die direkt darunter liegen, schlechter zugänglich gewesen.

Unklar ist, wer für die Form der Stoßdämpfer letzlich verantwortlich ist, die Nuclear Cargo Service, die Essener Gesellschaft für Nuklear Service (GNS) oder die DB Cargo. Die GNS hat bereits gegenüber dem Niedersächsischen Umweltministerium Stellung genommen. Sie rechtfertigt, „die konstruktive Umsetzung (der Vorschriften) ist Sache des jeweiligen Herstellers und unterliegt der Designauswahl“.

Das Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde für den Schienentransport hat angekündigt, man werde den Hinweis jetzt „bei der ohnehin vorgesehenen Prüfung der Versandstücke berücksichtigen“. Unklar ist, ob in der kommenden Woche überhaupt derselbe Behältertyp verwendet wird. Allerdings rechnet die BI auch dann nicht damit, dass die Anzeige den bevorstehenden Transport noch stoppen wird. Sprecher Dieter Metk: „Wir werden aber alle Wege versuchen.“ Heike Dierbach