Stichwort: Eigenheimzulage

Wie sie war und was werden soll

Ab 2003 verändert sich die Eigenheimzulage. Hier die wichtigsten Änderungen:

Die bisherige Grundförderung wird nicht abgeschafft, aber reduziert auf 1.000 Euro. Bisher lag die achtjährige Bezuschussung zwischen 1.278 bei älteren Häusern und 2.556 Euro bei Neubauten pro Jahr. Laut Schwäbisch-Hall konnte die Eigenheimzulage pro Person nur einmal in Anspruch genommen werden. Ausnahme Ehegatten: Die konnten die Zulage grundsätzlich für zwei Objekte beanspruchen.

Erhöhung der Kinderzulage: Bisher bekommen Familien pro Kind eine Draufzahlung von 767 Euro im Jahr. Daraus scheinen jetzt pro Kind 800 Euro zu werden. Die Zulage wird in Zukunft bedingt auch dann gewährt, wenn Kinder erst Jahre nach dem Bauantrag oder dem Kauf einer Immobilie geboren werden. Geschieht dies innerhalb von vier Jahren, wird vom Geburtsjahr an noch acht Jahre lang die Kinderzulage gewährt.

Verschiebung der Einkommensgrenzen: Bisher durften Ledige im Jahr des Einzugs und im Jahr davor insgesamt höchstens 81.807 Euro steuerpflichtige Einkünfte haben. Ehepaaren gestand die alte Regelung im gleichen Zeitraum 163.614 Euro zu. Mit jedem Kind stieg die Einkommensgrenze um 30.678 Euro. Ab 2003 sinken diese Grenzen auf 70.000 Euro für Ledige und auf 140.000 Euro für Verheiratete. Pro Kind steigt die Grenze ab 2003 nur noch um 20.000 Euro.

Fazit: Kinderlose Paare, die in ihrer Häuslebau-Planung weit fortgeschritten sind, sollten noch in diesem Jahr Nägel mit Köpfen machen, denn: Nach den neuen Koalitionsvereinbarungen bleibt es dabei, dass die Förderung abgeschafft wird. ube