Vater Staat gegen Vater: Festnahme im Jugendamt BHV

Nigerianer wird kurz vor der Geburt seiner Tochter in Abschiebehaft genommen. Obwohl er nun aufenthaltsberechtigt ist, soll er ausreisen und in Nigeria ein Visum beantragen

Dass er sich zu seinem Kind bekennen wollte, wurde ihm zum Verhängnis: Die Hamburger Ausländerbehörde hat einen Nigerianer kurz vor der Geburt seiner Tochter in Abschiebehaft genommen. Seine deutsche Freundin aus Bremerhaven musste das Kind ohne ihn zur Welt bringen.

Iyke Orumunde Nnachi kommt im September 2000 nach Hamburg. Weil sein Asylantrag abgelehnt wird, beantragt er unter falschem Namen eine Duldung. Im April 2001 lernt der 31-Jährige in einer Disko Anja Klöcking aus Bremerhaven kennen. Im Juli des Jahres werden die beiden ein Paar, im Januar 2002 wird die 34-Jährige schwanger. Sie hat schon drei Kinder im Alter von eineinhalb, zehn und 14 Jahren. Um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen, geht das Paar Mitte Oktober zum Jugendamt in Bremerhaven. Das war ihr Fehler: Die Sachbearbeiterin verlangt noch ein Dokument, Anja Klöcking fährt nach Hause, um es zu holen. Währenddessen ruft die Sachbearbeiterin die Polizei. Nnachi wird verhaftet, den Eineinhalbjährigen, für den er der „Daddy“ ist, muss er notgedrungen mit auf die Wache nehmen. Der Nigerianer kommt zwar wieder frei, aber mit der Auflage, in Hamburg seine Papiere in Ordnung zu bringen. Er meldet sich umgehend bei der Hamburger Ausländerbehörde – und wird ins Abschiebegefängnis gebracht. „Ich war total am Ende“, erzählt Anja Klöcking. Ihre Rechtsanwältin Gerda Baudisch-Cimen versucht per Eilantrag, Nnachi für die Geburt aus der Haft zu bekommen. Aber das Hamburger Verwaltungsgericht lehnt ab: Zwar sei nach Auskunft der Bremerhavener Ärzte bei der werdenden Mutter eine „unberechenbare und schwerwiegende Krise“ zu befürchten. Doch dieser könne durch „geeignete therapeutische Maßnahmen“ begegnet werden. Am 30. Oktober bringt Anja Klöcking ihre Tochter ohne den Vater in Bremerhaven zur Welt. Noch aus dem Kreißsaal ruft sie ihre Rechtsanwältin an, dass Nnachi jetzt Vater eines deutschen Kindes ist. „Dadurch hat er eigentlich einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt“, sagt Baudisch-Cimen. Die Hamburger Ausländerbehörde sieht das anders: „Herr Nnachi hat gegen das Ausländerrecht verstoßen und muss deshalb erstmal ausreisen“, sagt Sprecher Norbert Smekal. In Nigeria könne er dann ein Visum zur Wiedereinreise beantragten. Dessen Bearbeitung „kann schon drei Monate dauern“ – und theoretisch könne das Visum auch verweigert werden. Anja Klöcking ist inzwischen nach Hamburg gefahren, um ihren Partner in der Abschiebehaft zu besuchen. Und um ihm seine kleine Tochter zu zeigen. Wann er sie wiedersieht, ist ungewiss. Heike Dierbach