Hessen stimmt ab

Am Sonntag will sich die hessische Landesregierung drei umstrittene Verfassungsänderungen absegnen lassen

FRANKFURT AM MAIN taz ■ Am Sonntag wird in Hessen nicht nur der Bundestag gewählt. Zur Volksabstimmung stehen auch drei von den drei großen Landtagsfraktionen beschlossene Gesetze zur Änderung der Landesverfassung.

Die Aufnahme des „Konnexitätsprinzips“ in die Verfassung ist eine dieser Änderungswünsche vor allem der CDU/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Roland Koch. Da geht es im Prinzip darum, dass der Landtag bei der Verabschiedung von Gesetzen, die zu finanziellen Belastungen der Kommunen führen, gleich einen monetären Ausgleich für die Städte und Gemeinden mit zu beschließen habe. „Wer bestellt, bezahlt!“, so die griffige Formulierung der Staatskanzlei. Dagegen haben auch die Grünen nichts einzuwenden.

Ganz anders bei der „Aufnahme des Sports als Verfassungsziel“. Dafür waren im Landtag nur die Regierungsparteien CDU/FDP und die SPD. Die Grünen stimmten auch gegen die von den anderen Parteien gleichfalls gewollte Verlängerung der Legislaturperiode von vier auf fünf Jahre. Nicht nur der renommierte Verfassungsrechtler Hans Meyer kritisiert diese Gesetzesvorlage als eine „Beschneidung der demokratischen Rechte der Bürger um ein Fünftel“.

Am Sonntag haben die Bürger das Wort. Informiert aber fühlen sich nur wenige. Markus Pöcker von der juristischen Fakultät der Universität Frankfurt warf der Landesregierung vor, ihre „Informationspflicht verletzt“ zu haben. Außer ein paar Handzetteln „in mittlerer Auflage“ sei kein Informationsmaterial verteilt worden. Landeswahlleiter Wolfgang Hannappel sieht das anders. Die Bürger hätten eine „Hohlschuld“, also die Pflicht, sich selbst zu informieren.

Politische Auguren in Wiesbaden glauben, dass die Aufnahme des Konnexitätsprinzips in die Verfassung eine Mehrheit findet, dass die beiden anderen Verfassungsänderungsbegehren aber abgeschmettert werden. KPK