Ronald Schills Abhörgesetz entschärft

Proteste zeitigen Wirkung. Hamburgs Innensenator ändert Verfassungsschutzgesetz

HAMBURG taz ■ Nach heftigem Widerstand von Ärzten, Anwälten, Journalisten und den beiden Kirchen hat der Hamburger Innensenator Ronald Schill seinen umstrittenen Entwurf für ein Landes-Verfassungsschutzgesetz in wesentlichen Punkten geändert. So werden die Berufsgruppen, die gegen den Gesetzentwurf mobil gemacht hatten, vom Abhören ausgenommen, wenn sie als unverdächtig gelten. Auch werden dem Parlament nun doch stärkere Kontrollmöglichkeiten des Verfassungsschutzes eingeräumt, als Schill dies zunächst vorhatte. Die FDP als kleinster Koalitionspartner im Rechtssenat, die sich ebenfalls gegen den Entwurf gestellt hatte, feiert diesen Rückzug Schills als politischen Sieg. Dabei war es jedoch eher die mächtige Lobby aus Bild-Zeitung, Ärzte- und Anwaltskammer, die den Entwurf in seiner ursprünglichen Form zu Fall gebracht hat.

Nach Schills Plänen sollten Journalisten, Seelsorger, Ärzte und Anwälte jederzeit belauscht werden können, wenn sie in Kontakt mit einem des Terrorismus Verdächtigen gekommen sind. Dies geht weit über die Bundesgesetzgebung hinaus. Allerdings haben andere Länder wie Bayern, Thüringen und Baden-Württemberg ebenfalls solche Regelungen verabschiedet, ohne dass sich dort ein solcher Protest geregt hatte. PETER AHRENS