Versammlungsrecht

Hohe Hürden

Das Hickhack um die Demo wird wohl erst morgen früh entschieden. Der für den Hachmannplatz angemeldeten Demo wurde von der Polizei die Auflage erteilt, an den Doovenfleth auszuweichen und die City zu meiden. Dagegen kann der Veranstalter vorm Verwaltungsgericht klagen. Wer verliert, dem bleibt die Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht (OVG). Hebt das OVG die Beschränkungen nicht auf, kann das Verfassungsgericht angerufen werden, das hohe Hürden bei Beschränkungen des Versammlungsrechts setzt. kva