: Versammlungsrecht
Hohe Hürden
Das Hickhack um die Demo wird wohl erst morgen früh entschieden. Der für den Hachmannplatz angemeldeten Demo wurde von der Polizei die Auflage erteilt, an den Doovenfleth auszuweichen und die City zu meiden. Dagegen kann der Veranstalter vorm Verwaltungsgericht klagen. Wer verliert, dem bleibt die Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht (OVG). Hebt das OVG die Beschränkungen nicht auf, kann das Verfassungsgericht angerufen werden, das hohe Hürden bei Beschränkungen des Versammlungsrechts setzt. kva
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen