Stopp der Gewalt

Wegweisungsrecht

Das polizeiliche Wegweisungsrecht soll die Opfer häuslicher Gewalt schützen. Es ermöglicht, dem gewalttätigen Partner das Betreten der gemeinsamen Wohnung bis zu zehn Tage lang zu verbieten. Das gilt auch dann, wenn dem Opfer die Wohnung gar nicht gehört. Die – oft von Nachbarn – zur Hilfe gerufenen Polizisten können diese Maßnahme direkt vor Ort veranlassen. Zusätzlich kann auch eine „Bannmeile“ um Schule und Schulweg der Kinder oder auch um die gemeinsame Wohnung verhängt werden, um vor weiteren Übergriffen zu schützen. In Bremen ist außerdem vorgesehen, dass eine Wegweisung auch den Sozialzentren in den Stadtteilen mitgeteilt wird. Diese sind im Sinne eines „geschlossenen Systems“ aufgefordert, innerhalb von drei Tagen die Opfer häuslicher Gewalt aufzusuchen und über weitere Schritte zu beraten. Bei der ZGF ist zudem ein kleiner Ratgeber erhältlich, der alle Anlaufstellen für Opfer von Gewalt auflistet. ede