in kürze ARMENBESTATTUNG
: Sozialamt muss zahlen

Versterben mittellose Menschen im Krankenhaus, muss das Sozialamt die Bestattungskosten grundsätzlich bezahlen. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil entschieden (AZ: 1 UE 2830/00). (ap)