hintergrund

Die UN-Resolution

Aus der Resolution 1441 des UN-Sicherheitsrats:

Der Sicherheitsrat […] beschließt, dass

[…] die Regierung des Iraks der Unmovic, der IAEA und dem Rat nicht später als 30 Tage nach dieser Resolution eine derzeit gültige, vollständige und abgeschlossene Deklaration aller Aspekte seiner Programme zur Entwicklung von chemischen, biologischen und nuklearen Waffen, ballistischen Raketen und anderen Trägersystemen […] vorzulegen hat, […] einschließlich solcher, die nach seinen Angaben für Zwecke benutzt werden, die mit der Herstellung von Waffen oder Kampfmaterial nichts zu tun haben;

[…] falsche Angaben oder Auslassungen in den vom Irak gemäß dieser Resolution eingereichten Deklarationen und eine Unterlassung des Iraks, die Resolution zu jedem Zeitpunkt zu befolgen und bei ihrer Umsetzung ohne Einschränkung mitzuwirken, einen weiteren schwer wiegenden Verstoß gegen die irakischen Verpflichtungen darstellen werden […].