Zuwandern zum Letzten

Bundesverfassungsrichter entscheiden am 18. Dezember, ob Zuwanderungsgesetz ab 1. Januar 2003 gelten darf

KARLSRUHE epd ■ Ob sich das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu früh in Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umbenannt hat, entscheidet das Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember. Dann urteilt das höchste Gericht nach eigenen Angaben über das Zuwanderungsgesetz.

Gegen das Gesetz hatten die sechs unionsgeführten Länder geklagt, weil es ihrer Ansicht nach nicht ordnungsgemäß entstand. In der entscheidenden Bundesratssitzung hatte Brandenburgs Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) mit Ja gestimmt, sein Vize Jörg Schönbohm (CDU) aber mit Nein. Der damalige Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) wertete das Votum als Zustimmung. Bundespräsident Johannes Rau hatte sich nach der Unterzeichnung des Zuwanderungsgesetzes eine verfassungsrechtliche Klärung gewünscht. Lässt Karlsruhe das Gesetz passieren, tritt es schon am 1. Januar in Kraft.