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rektor auf bewährung

Gebührenfan Herrmann und die Steuer

Der Chemiker Prof. Wolfgang A. Herrmann, geboren 1948, ist seit 1995 Präsident der renommierten Technischen Universität München. Er gilt als ehrgeizig, kompetent – und glücklos. Als er 2001 als bayerischer Verbraucherschutzminister berufen wurde, musste er drei Tage vor der Vereidigung wegen eines Steuerverfahrens zurücktreten. Nach der Zahlung einer Geldstrafe von 45.000 Mark ist Herrmann vorbestraft. Wegen einer „günstigen Sozialprognose“ der Landesregierung durfte er trotzdem Rektor der TU bleiben. Ob Herrmann nun gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat, muss Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair (CSU) entscheiden.

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