Datenschützer kritisieren Polizei

Berliner Datenschützer haben kritisiert, wie die Polizei der Hauptstadt mit den Ergebnissen der Rasterfahndung umgeht, die nach den New Yorker Anschlägen 2001 durchgeführt worden war. Obwohl die Fahndung abgeschlossen ist, besäßen die Beamten noch 114 Akten, in denen Erkenntnisse über unverdächtige Personen aufgehoben würden, kritisieren die Datenschützer. „Die Polizei kann uns keine Rechtsgrundlage dafür nennen“, sagte Dagmar Hartge, Referentin beim Datenschutzbeauftragten, gestern zur taz. Weil die Fahndung erfolglos gewesen sei, müssten alle Daten vernichtet werden, stellte Hartge klar. Der Datenschutzbeauftragte Hansjürgen Garstka habe die Berliner Polizei zuletzt im Oktober aufgefordert, sich zu dem Problem zu äußern. „Wir haben bisher keine Antwort erhalten“, monierte Hartge. Weitere Kritik an der Berliner Rasterfahndung ist in einem „Sonderbericht“ Hansjürgen Garstkas formuliert. Dieser wurde gestern an den Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses, Walter Momper, übergeben. TAZ