einstweilige verfügung

Der Tag der Weißen

Aus gegebenem Anlass sei auch an dieser Stelle nochmals nachdrücklich darauf hingewiesen, dass am 18. Dezember 2002 folgende Verbote, Gebote und dringende Empfehlungen gelten:

– Es ist nicht nur ausnahmslos verboten, außerhalb des Estadio Santiago Bernabeu irgendwo auf der Welt gegen einen Fußball zu treten, vielmehr gilt für 24 Stunden bindend: Don’t even think about it!

– Das Tragen weißer Oberbekleidung ist nur Notärzten im Dienst erlaubt. Das Tragen weißer Socken oder Strümpfe kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

– Der Verzehr von Weißbrot, Weißwürsten und Weißkohl bedarf ebenso wie der Genuss von Weißbier, Weißwein (hier insbesondere Weißherbst) oder Weißdornsaft ärztlicher Ausnahmegenehmigungen.

Malerarbeiten sind nur in bunten oder gedeckten Farben zulässig.

– Die Ausstrahlung von Schwarzweißfilmen sowie von Spielfilmen mit Johnny Weissmüller ist weltweit untersagt.

– Ein Auftritts- und Interviewverbot wird für Jens Weißflog und Jack White ausgesprochen, ebenso für die Schauspielerinnen Heidelinde Weis und Eleonore Weißgerber.

Weißbüscheläffchen, Weißfische, Weißschwanzgnus, weiße Ameisen, weiße Elstern sind in Käfigen zu halten und Zoobesuchern nicht zur Besichtigung zugänglich zu machen.

– Dem Ehepaar Christo wird es zur Auflage gemacht, das Weiße Haus in Washington mit bunten Tüchern ihrer Wahl vollständig zu verhängen.

Aus: Der tödliche Paß, Zeitschrift zur näheren Betrachtung des Fußballspiels