■ Arbeitslosengeld: Spitzenlohn hilft nicht
Kassel (AP) – Das Arbeitslosengeld für Erwerbslose, die zuvor im Betrieb ihres Ehepartners übertariflich bezahlt wurden, richtet sich nach dem Lohn, den andere Arbeitnehmer für eine gleichartige Beschäftigung erhalten. Das hat das Bundessozialgericht in Kassel jetzt grundsätzlich entschieden. Sachlich nicht gerechtfertigte Lohnvereinbarungen zwischen Verwandten dürften nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen, urteilten die Richter. (Aktenzeichen: 11 RAr 95/92)
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