piwik no script img

Arbeitslosengeld auch für Tagesmütter

Essen (dpa) – Eine Tätigkeit als Tagesmutter steht dem Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht entgegen. Das entschied gestern das Landessozialgericht Essen. Das Arbeitsamt hatte einer Frau das Arbeitslosengeld gestrichen, weil sie auf Vermittlung des Jugendamtes für zwei Kinder als Tagesmutter tätig war und monatlich 1.010 Mark Pflegegeld erhielt. Nach Auffassung der Richter war die Frau weiterhin arbeitslos und habe auch der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestanden. Das Pflegegeld stelle nur einen Aufwendungsersatz dar. (Az.: L 12 AL 62/97)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen