piwik no script img

■ ArbeitslebenBetriebsbesetzungen sind unzulässig

Düsseldorf (dpa) – Betriebsbesetzungen bei Streiks sind nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts (LAA) Düsseldorf unzulässig. Allerdings muß der Arbeitgeber ausdrücklich zum Verlassen des Betriebes auffordern. Das Gericht zog mit dem gestern veröffentlichten Urteil einen juristischen Schlußstrich unter den Druckerstreik 1992. Es machte deutlich, daß nach einer Aufforderung der Arbeitgeber zum Verlassen des Betriebs der „Tatbestand des Hausfriedensbruchs“ erfüllt sei. Eine Einschränkung des Hausrechts lasse sich aus dem Grundsatz der Kampfparität nicht herleiten.

Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen