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Arbeitskampf der LehrerBeamten-Streikverbot auf Prüfstand

Lehrer müssen Buße für Streik zahlen. Aber es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis das Verfassungsgericht das generelle Streikverbot für Beamte aufhebt.

Berliner Lehrer-Demo im vergangenen Jahr. Für beamtete Lehrer ist Streiken jedoch verboten. Bild: imago

FREIBURG taz | LehrerInnen dürfen in Deutschland - noch - nicht streiken. Das entschied jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück. Das bestehende Streikverbot könne nur vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden. Ein solcher Schritt dürfte aber nur noch eine Frage der Zeit sein, denn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) schließt ein generelles Streikverbot für alle Beamten aus.

Geklagt hatten zwei Lehrer aus Nordhorn. Sie hatten im Februar 2009 während der laufenden Tarifrunde an einem eintägigen Warnstreik der Lehrergewerkschaft GEW teilgenommen. Wie bei einem Streik üblich, wurden sie für diesen Tag nicht bezahlt. Zusätzlich wurde ihnen aber noch eine Geldbuße von je 100 Euro aufgebrummt. Gegen diese Buße klagten die Lehrer.

Sie beriefen sich auf ein Urteil des EGMR vom April 2009. In einem Fall aus der Türkei hatte der Straßburger Gerichtshof entschieden, dass Streikverbote für BeamtInnen sich aus deren konkreter Funktion ergeben müssen.

Die Straßburger Richter beriefen sich dabei auf die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort sind Einschränkungen der Gewerkschaftsrechte nur für "Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung" vorgesehen. Ein generelles Streikverbot für alle Beamten verstoße gegen die Konvention.

Schon jetzt wird kein Bußgeld mehr verhängt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Straßburger Entscheidung bereits umgesetzt. Im Dezember 2010 entschieden die dortigen Richter, dass streikende BeamtInnen zwar immer noch gegen ihre Dienstpflichten verstoßen. Ein Bußgeld könne wegen der EGMR-Rechtsprechung aber in Deutschland nicht mehr verhängt werden.

So weit wollte das Verwaltungsgericht Osnabrück in seinem Urteil nicht gehen. Das Straßburger Urteil widerspreche "dem Kernbestand des Grundgesetzes", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Schwenke. Deshalb könne nur das Bundesverfassungsgericht den streikenden Lehrern weiterhelfen.

Das Streikverbot für BeamtInnen steht weder im Grundgesetz noch in den Beamtengesetzen. Allerdings sind im Grundgesetz die "hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums" besonders geschützt. Hierzu gehört auch das Streikverbot für Beamte. Dies jedenfalls hat das Bundesverfassungsgericht seit den 1950er Jahren immer wieder entschieden.

Beamte sollen sich politisch mäßigen

Als Grund für das Streikverbot wird genannt, dass die Bezüge der BeamtInnen nicht mit den Gewerkschaften ausgehandelt werden, sondern per Gesetz festgelegt werden. Auch sonst gelten für Beamte viele Besonderheiten. Sie können nicht gekündigt werden, haben einen rechtlichen Anspruch auf angemessene Bezahlung, müssen sich aber politisch mäßigen.

Die GEW fordert dennoch ein Streikrecht für Beamte. Während der Tarifrunden der Beschäftigten im öffentlichen Dienst könnten die Beamten sich dafür einsetzen, dass das angestrebte Verhandlungsergebnis später auch für sie übernommen wird.

Undemokratisch, sagt die GEW

Das Streikverbot für BeamtInnen sei "unzeitgemäß und vordemokratisch", sagte jetzt Ilse Schaadt, die bei der GEW für Angestellten- und Beamtenpolitik zuständig ist. Beamte dürften nicht weiter "nach Gutsherrenart" behandelt werden.

Das Osnabrücker Urteil ist - wie die Entscheidung aus Düsseldorf - noch nicht rechtskräftig. Die GEW will die Betroffen durch alle Instanzen finanziell unterstützen. Letztlich wird wohl tatsächlich das Bundesverfassungsgericht oder sogar der Gerichtshof für Menschenrechte entscheiden müssen.

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3 Kommentare

 / 
  • WB
    Wolfgang Banse

    Streikverbot für Beamte muss beibehalten werden

    Auch in Zukunft sollten Beamte nicht streiken dürfen,im Bezug auf ihren erlangten Beamtenstatus.Staatsdiener sollten loyal sein und zum Dienstherrn stehen.

  • A
    AntonSiegbertle

    Wenn die GEW für bessere Lehrkonzepte

    streiken würde, wäre ich ja damit einverstanden.

    Aber sonst gilt: gleiche Rechte, gleiche Pflichten.

     

    Wenn die Lehrer selber für Löhne streiken möchten,

    müssen Sie umgekehrt auch Ihre Beiträge bei

    Krankengeld und Rente entrichten.

    Wegen der läppischen 100€ Streikstrafe zu klagen

    und eventuell den Beamtenstatus zu riskieren,

    grenzt gelinde gesagt NICHT gerade an

    kollegialer, strategischer Weitsicht.

     

    Die LehrerInnen verkennen total, welche Anstellungsprivilegien sie haben und wie wichtig

    ein unterrichtsausfallfreier,

    bevorzugungsfreier, harmonischer,

    erfolgreicher Lehrbetrieb für die Mehrheit der

    SchülerInnen ist.

     

    Von LehrerInnen muß man erwarten können, dass

    sie auch ohne Streikmaßnahmen berufliche

    Fragestellungen mit der Schulbehörde und

    dem Finanzministerium der Länder und den öffentlichen Medien verhandeln können.

     

    Wenn eine Schule die Persönlichkeiten zu sozialen

    Verhalten von Anfang an strikt erzogen hat, kann

    der Lehrerberuf ein sehr angenehmer sein.

     

    Die LehrerInnen sollten erst einmal selber ihre

    Hausaufgaben machen mit rasanten Leistungssteigerungen besonders der männlichen, schutzbefohlenen Schüler bevor über Lohnerhöhungen

    auch nur ansatzweise diskutiert werden darf.

     

    Wir brauchen vielmehr Abiturienten und

    qualifizierte Fachkräfte für anspruchsvolle

    Tätigkeiten, anstatt der vielen NiedriglöhnerInnen

    mit Zeitarbeitsverträgen.

    Von den Erwerbsbedingungen der Mehrzahl der

    Arbeitnehmer hängt letzlich auch ihr Wille

    zur Familiengründung mit ab und der Erfolg

    ihres Nachwuchses.

    Die LehrerInnenkultur übt einen gewaltigen

    demografischen Hebel aus. Deshalb ist

    LehrerIn zu sein ist ein volkswirtschaftlich

    extrem wichtiger strategischer Beruf, der

    sich nicht so stark an der Benotung didaktischer akademischer

    Klausuren, sondern stärker an

    der akademischen Benotung der Unterrichtsfachgebiete

    und dem praktischen Lehrerfolg messen lassen muss.

     

    Beamtenprivilegien und Angestelltenrechte zusammen

    sind eine Übervorteilung der GEW gegenüber

    den Beamten und den Angestellten anderer Berufsgruppen.

     

    Meiner Meinung nach sollten LehrerInnen mehr

    in der Funktion von SchulprofessorInnen arbeiten

    mit 200€ Lohnsteigerung und akademische

    Quereinsteiger sollten mehr die Funktion von Übungsleitern einnehmen.

    Beide würden als gegenseitiges Korrektiv fungieren.

    So hätten die LehrerInnen

    mehr öffentliche Anerkennung und der frische Wind

    aus der Wirtschaft würde den Muff aus den Schulen vertreiben.

  • K
    kleinalex

    Man sollte das eigentlich ganz einfach machen:

    Jeder Beamte sollte selbst entscheiden können, ob er Streiken dürfen möchte, oder ob er lieber unkündbar und garantiert bezahlt sein möchte. Unwideruflich, versteht sich, einmalig, wenn er Beamter wird.

     

    Was sind das bloß für seltsame Leute, die alle Vorteile haben wollen, ohne aber bereit zu sein, im Gegenzug auch ein paar Verpflichtungen zu übernehmen.

     

    Wüsste ich nicht aus persönlicher Erfahrung, dass es durchaus auch Beamte gibt, die den Beamtenstatus nicht als Privileg, sondern als Verantwortung wahrnehmen, ich müsste anfangen pauschal auf alle Beamten zu schimpfen. Leider kann ich nicht beurteilen, ob die Beamten, die sich für privilegiert halten, tatsächlich so sehr in der Mehrheit sind, wie ihre Presse-Präsenz es andeutet.