■ Telegramm: Arbeitserlaubnis für Türken in der EU?
Kassel (AP) – Das Bundessozialgericht in Kassel hat gestern den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Entscheidung darüber angerufen, ob türkische Staatsangehörige aufgrund des Abkommens zwischen der EU und der Türkei Anspruch auf unbeschränkte Arbeitserlaubnis im Gebiet der Europäischen Union haben. Der von einem türkischen Koch angestrengte Prozeß wurde vom Bundessozialgericht bis zur Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes ausgesetzt.
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