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■ KindergeldArbeit fürs Amt

Nürnberg (dpa) – Arbeit für Arbeitsämter bringt die geplante Umstellung der Kindergeldzahlung: Die Behörden müssen zwei Millionen ArbeitgeberInnen und acht Millionen ArbeitnehmerInnen anschreiben. Nach dem neuen Jahressteuergesetz 1996 soll das Kindergeld künftig vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn und nicht mehr vom Arbeitsamt ausgezahlt werden. Da aber weiterhin die Arbeitsämter über den Kindergeldanspruch entscheiden, müssen alle Eltern von dort eine „Kindergeldbescheinigung“ erhalten.

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