Apple versus EU-Kommission: Steuerstreit vor Gericht

Apple und die EU-Kommission haben sich vor dem EU-Gericht getroffen. Es geht um Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe – doch nicht nur.

EU-Kommissarin Margrethe Vestager bei einer Rede

Sie will, dass Apple 13 Milliarden Euro an Irland zahlt: Margrethe Vestager Foto: dpa

BERLIN taz/dpa | Im Streit zwischen Apple und der EU-Kommission wegen einer Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro ist es in den vergangenen beiden Tagen ernst geworden: Die beiden Konfliktparteien trafen sich vor dem EU-Gericht in Luxemburg, vor dem das Verfahren aktuell verhandelt wird.

Die 13 Milliarden Euro beziehen sich auf die Jahre 2003 bis 2014. Nach Auffassung der EU-Kommission hätte Apple für diesen Zeitraum in Irland Steuern zahlen müssen. Dass Irland dieses Geld nicht eingetrieben habe, sei eine unzulässige staatliche Beihilfe. Denn so habe Apple weniger Steuern gezahlt als andere Unternehmen, so die Argumentation der für Wettbewerbspolitik zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Apple hält dem entgegen: Man habe die Steuern sehr wohl gezahlt, allerdings in den USA und zwar in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar. In den USA, weil dort die Produkte entworfen und entwickelt wurden, in Irland seien lediglich Logistik und Vertrieb ansässig. Das zweifelt die EU-Kommission an.

Irland steht in dem Streit auf der Seite Apples. Denn es will seinen Ruf als steuerlich günstiger EU-Sitz für Unternehmen nicht gefährden. Irland argumentiert daher, für die Steuerberechnung sei maßgeblich, an welchem Ort intellektuelles Eigentum geschaffen werde.

Ein Urteil wird es voraussichtlich frühestens in einigen Monaten geben und auch dann ist zu erwarten, dass beide Seiten in die nächste Instanz gehen. Denn es geht um viel, nicht nur um Geld, vor allem für die EU-Kommission. Kommissarin Vestager geht in mehreren weiteren Unternehmen-Staat-Konstellationen gegen zweifelhafte Steuerpraktiken vor. In zwei vergleichbar gelagerten Fällen, die ebenfalls vor dem EU-Gericht verhandelt wurden, sollen bereits in der kommenden Woche Urteile gefällt werden: Zum einen geht es um Starbucks, in den Niederlanden steuerpflichtig, und um eine Fiat-Tochter, hier ist Luxemburg zuständig.

Für Markus Meinzer, Finanz- und Steueranalyst beim Tax Justice Network, ist die Konsequenz klar: „Wir brauchen als erstes Transparenz über die Steuerzahlungen von Konzernen.“ Steuerabsprachen wie im Fall Irland und Apple würden dann sofort bekannt und könnten zum Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte werden. Als nächste Stufe sei aber ein Mindeststeuersatz für Unternehmen notwendig.

Tobias Hauschild von der Entwicklungsorganisation Oxfam setzt in dieser Frage Hoffnungen auf die aktuellen Verhandlungen auf G20- und OECD-Ebene. Dabei seien Steuersätze zwischen 12 und 18 Prozent im Gespräch. „Im Idealfall wären Sonderabsprachen dann gar nicht mehr möglich.“

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