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Anwalt von Rieken legte Revision ein

Oldenburg. Der Anwalt des am Freitag wegen Mordes an der elfjährigen Christina Nytsch und der 13jährigen Ulrike Everts zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten Ronny Rieken (30) hat Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Oldenburg gestern mit. Ein noch unbegründeter Revisionsantrag kann innerhalb einer Woche nach einer Urteilsverkündung eingelegt werden. Zur Begründung der Revision bleibt eine Frist von einem Monat nach Zustellung des ungekürzten Urteils.

Das Gericht hatte am Freitag ausgeführt, der dreifache Familienvater habe heimtückisch, vorsätzlich und bei klarem Bewußtsein gemordet, um die Vergewaltigung der beiden Kinder zu vertuschen. Beim Lebenslang war zusätzlich die besondere Schwere der Schuld ausgesprochen worden. Damit wäre Rieken die Möglichkeit einer Haftentlassung auf Bewährung nach 15 Jahren versperrt. Das Gericht war der Ansicht, eine positive Prognose als Bedingung für die vorzeitige Entlassung sei derzeit nicht vorstellbar. Der 30jährige habe einen Hang zu schwer aggressiven Taten und müsse als rückfallgefährdet gelten. dpa

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