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Anwältin wegen RAF- Unterstützung angeklagt

Berlin (taz/dpa) - Die Rechtsanwältin des zu lebenslanger Haft verurteilten Mitglieds der RAF Rolf Heißler muß sich wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verantworten. Die Bundesanwaltschaft (BAW) teilte am Montag in Karlsruhe mit, sie habe gegen Heißlers Anwältin in Vollzugsangelegenheiten Anklage erhoben, ein Haftbefehl existiere jedoch nicht. Die Juristin, die seit Juni 84 Heißler vertritt, soll ihm zwischen August 84 und März 86 als Verteidigerpost deklarierte Schriftstücke, unter anderem zum Beispiel die RAF-Untergrundzeitschrift 'Zusammen Kämpfen‘ und Prozeßerklärungen aus anderen RAF-Prozessen, geschickt haben. Außerdem wirft die Anklage ihr vor, Ziele und Methoden der RAF zu billigen. Sie begründet dies mit Briefen, die bei einer Zellendurchsuchung gefunden worden waren. Die BAW-Presseerklärung zitiert die Anwältin mit dem Satz: „Die Linke draußen sollte dafür sorgen, daß das Konzept des Staates, was er zu euch entwickelt hat, nicht aufgeht.“ Es ist der erste Prozeß gegen eine(n) RAF -VerteidigerIn wegen anwaltlicher Tätigkeit seit der strafrechtlichen Verfolgung des sogenannten Info-Systems der RAF-Gefangenen Mitte der siebziger Jahre.

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