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Antiterror-Soldaten

■ Schäuble strebt Einsatz der Bundeswehr gegen innere Bedrohung an

Bonn (dpa) – Der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Schäuble, will die Bundeswehr auch bei einer „größeren Sicherheitsbedrohung im Inneren“ einsetzen. Gestern erklärte Schäuble in Bonn, dies sei nur unter „streng zu definierenden Voraussetzungen“ möglich. Es müsse geprüft werden, ob das Grundgesetz in diesem Sinn geändert werden könnte. Beispiele für Einsätze gegen nichtmilitärische Bedrohungen wollte er nicht nennen.

Das Grundgesetz erlaubt in Artikel 87a den Einsatz der Bundeswehr im Inneren ausschließlich „zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes“, sofern dafür die Polizeikräfte sowie der Grenzschutz nicht ausreichen. Weiterhin wird der Einsatz auf den Schutz ziviler Objekte und die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer eingeschränkt. Schäuble erläuterte, in keinem anderen zivilisierten Staat gebe es so strenge Beschränkungen für den Militäreinsatz im Innern wie in Deutschland. Er wolle mit seinem Vorgehen einen Diskussionsprozeß anstoßen.

Schäuble betonte, angesichts der veränderten Weltlage könne er „nicht mehr so genau zwischen innerer und äußerer Sicherheit unterscheiden“. Er verwies auf weltweite Wanderungsbewegungen und den internationalen Terrorismus. „Man muß ein Haus wetterfest machen, in der Hoffnung, daß das schlechte Wetter nicht kommt“, sagte er. Auf die Frage, ob er seine Überlegungen aus Sorge vor Wanderungsbewegungen aus der GUS anstelle, verwies Schäuble auf Äußerungen des polnischen Staatschefs Lech Walesa, daß Polen seine Tore hinten und vorne offenstehen lassen – also alle durchlassen – würde.

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