piwik no script img

Antisemitismus386 Verfahren eingeleitet

Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im Vorjahr 386 Verfahren wegen Straftaten mit antisemitischem Hintergrund eingeleitet. In 104 Fällen wurden die Taten im Internet begangen, wie aus dem ersten Jahresbericht der Antisemitismusbeauftragten der Berliner Generalstaatsanwaltschaft, Claudia Vanoni, hervorgeht. 169 Verfahren mussten eingestellt werden, weil Täter nicht ermittelt werden konnten oder sich kein hinreichender Tatverdacht ergab. 27 Verfahren wurden rechtskräftig abgeschlossen. Berlin richtete 2018 als erstes Bundesland solch eine Stelle in der Strafverfolgungsbehörde ein. Antisemitische Straftaten laufen unter Hasskriminalität, es gibt keinen eigenständigen Straftatbestand. (dpa)

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen