Anti-AfD-Proteste in Köln: Bitte melde dich

20 Aktivisten wollten in Köln gegen die AfD demonstrieren, das geht aber leider nicht. Denn der Polizei in Rosenheim ist was Gutes eingefallen.

Eine Mann mit Nikolausmütze lehnt sich lässig an die Schilder der Polizeikette

Blockade muss geübt werden Foto: dpa

BERLIN taz | So ist das also: Im Kölner Maritim Hotel zankt sich am Samstag die AfD – und in der Innenstadt toben Hannelore Kraft, zehntausende DemonstrantInnen und hunderte Autonome durch die Straßen. Das ist das Szenario, auf das sich die Kölner Polizei für Samstag vorbereitet.

Eigentlich wollten die Beamten unterbinden, dass dann neben dem bürgerlichen Protestbündnis „Köln stellt sich quer“ auch das antifaschistische Anti-AfD-Bündnis „Köln gegen Rechts“ in unmittelbarer Nähe zur AfD demonstrieren darf. Die Behörde wies den Demonstranten einen Aufzugsort in kilometerweiter Entfernung zu.

Diese Entscheidung kassierte am Mittwoch jedoch das Kölner Verwaltungsgericht. Es gestattete den Autonomen, am gleichen Ort zu demonstrieren, an dem auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Position beziehen will. Das bedeutet nun freilich: Mehr Arbeit für die Polizei.

Gut, wer in solchen Zeiten gute Freunde hat. Denn während die Einsatzplanung in Köln noch täglichen Schwankungen unterliegt, bereiten sich Polizeidienststellen andernorts recht souverän auf das Wochenende vor – und versuchen, AfD-Gegnern die Anreise gleich ganz zu untersagen. Besonders bemerkenswert ist eine Maßnahme, die bayerische Kommunen am Mittwoch gegen zwei dutzend AktivistInnen verhängten.

Blockadetraining ist nicht illegal

Diese hatten sich auf Anti-AfD-Proteste in Köln vorbereitet – und erhielten nun Reiseverbot, eine Meldeauflage sowie eine weitere Überraschung. Hintergrund ist ein Polizeieinsatz, der noch für Gesprächsstoff sorgen dürfte.

Am 2. April hatten in Rosenheims Ortsteil Fürstätt rund 20 AktivistInnen ein sogenanntes „Blockadetraining“ durchgeführt. Das ist in der Szene fast schon eine Tradition: Dabei werden Rechtsfragen erörtert und Sitzblockaden oder das Umfließen von Polizeiketten ohne Anwendung von Gewalt geübt. Illegal sind solche Trainings nicht wie das Oberverwaltungsgericht NRW 2012 in einem ähnlichen Fall feststellte.

In Rosenheim-Fürstätt jedoch rückte die lokale Polizei gleich mit mehreren Mannschaftsbussen und sogar einem Hubschrauber an. Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten konnten zwar nicht festgestellt werden. Dennoch erhielten alle TeilnehmerInnen und sogar eine Passantin nun ein Verbot, nach Köln zu reisen. Ihnen werden gewalttätige Absichten vorgeworfen. Besonderes Schmankerl: Für ihr Demonstrationsverbot sollen sie jeweils 100 Euro zahlen. Verwaltungsgebühr.

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