in kürze URTEIL/ARBEITSZEUGNIS: Anspruch befristet
Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis entfällt nach einer gewissen Zeit, so das Arbeitsgericht Frankfurt. Es wies die Klage einer Frau zurück, die eineinhalb Jahre nach ihrem Weggang von einer Steuerkanzlei eine Arbeitsbescheinigung einklagen wollte (Az: 6 Ca 6613/00). (dpa)
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