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Anspruch auf Kindergeld erweitert

München (dpa) – Der Bundesfinanzhof hat den Kindergeldanspruch beim Auslandsaufenthalt der Kinder deutlich ausgeweitet. So könnten ein Au-Pair-Verhältnis mit Sprachunterricht, der Besuch eines ausländischen Colleges oder ein Anwaltspraktikum als Teil der Berufsausbildung gelten, während der Kindergeld gezahlt werde. (Az.: VI R 33/98, 34/98, 50/98, 92/98, 143/98 und 16/99).

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