■ Anschlag: Drei Jahre Haft
Neubrandenburg (AFP) – Zu bis zu drei Jahren Gefängnis hat das Landgericht Neubrandenburg am Montag sieben Angeklagte für einen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim im August 1992 verurteilt. Die Angeklagten im Alter zwischen 17 und 21 Jahren wurden der schweren Brandstiftung und des besonders schweren Landfriedensbruchs schuldig gesprochen. Dem von der Staatsanwaltschaft gegen zwei der Angeklagten erhobenen Vorwurf des versuchten Mordes folgte das Gericht nicht. Das Gericht verhängte drei Jahre Freiheitsstrafe gegen einen 21 Jahre alten Brandflaschenwerfer. Ein 17 Jahre altes Mädchen bekam drei Jahre Jugendstrafe, weil sie dem Werfer den Brandsatz gehalten und angezündet hatte. Zwei der Angeklagten wurden zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt, zwei zu zwei Jahren mit Bewährung, einer zu einem Jahr und 10 Monaten mit Bewährung, zwei wurden freigesprochen. Bei dem Anschlag war niemand verletzt worden.
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