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Anschlag auf Streikrecht

Stuttgart (ap) - Als einen „Anschlag auf das Streikrecht“ hat die IG Druck und Papier das Urteil des Bundesarbeitsgerichts Kassel bezeichnet, wonach die Gewerkschaft für Schäden bei Betriebsblockaden in Arbeitskämpfen haften muß. Der Hauptvorstand der Gewerkschaft warnte vor Tendenzen, das Zivilrecht zum ordnungspolitischen Steuerungsinstrument umzufunktionieren.