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Anklage nach Tod bei Abschiebung

FRANKFURT ap ■ Fast drei Jahre nach dem Tod eines Abschiebehäftlings hat die Frankfurter Staatsanwaltschaft gegen drei Beamte des Bundesgrenzschutzes Anklage wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung erhoben. Die Beamten hatten im Mai 1999 den sich heftig wehrenden Sudanesen Aamir Ageeb auf dem Flug von Frankfurt nach Khartoum begleitet. Dabei drückten sie den Ermittlungen zufolge den Gefesselten so heftig in seinem Sitz nach unten, dass er erstickte. Die Anklage stützt sich auf ein Gutachten der Münchner Rechtsmedizin. Den Beamten, die sich zu den Vorwürfen bisher nicht äußerten, drohen Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

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