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Anklage gegen Vogel

■ Dem Ex-DDR-Unterhändler wird Erpressung bei Ausreisen vorgeworfen

Berlin (dpa/taz) – Gegen den ehemaligen DDR-Unterhändler und Honecker-Vertrauten Prof. Wolfgang Vogel hat die Berliner Justiz Anklage wegen der Erpressung von ausreisewilligen DDR- Bürgern erhoben. Dem 67jährigen ehemaligen Rechtsanwalt wird zur Last gelegt, in 53 Fällen ausreisewillige DDR-Bürger zur Aufgabe ihrer Grundstücke zugunsten von Privilegierten des SED-Regimes oder zu hohen Geldzahlungen gezwungen zu haben, sagte sein Anwalt Wolfgang Ziegler.

Vogel wies den Anklagevorwurf zurück: „Niemand, auch keine Strafverfolgungsbehörde, ist in der Lage, mir meine mit den westdeutschen Partnern gemeinsam erzielten Erfolge für die Menschen im geteilten Deutschland streitig zu machen.“ Er erklärte, er habe in allen ihm zum Vorwurf gemachten Fällen „stets das erreicht, was meine Mandanten wollten: die begehrte Ausreise auf schnellstmöglichem Wege“. Der Jurist, der auch im Westen in der Vergangenheit hohes Ansehen genoß, betonte, es gehe in der Anklage lediglich um 53 von insgesamt 300.000 Ausreisefällen, in denen er „im Verein mit Beauftragten der Bundesrepublik hilfreich mitwirken konnte“. Dafür sei er international ausgezeichnet worden. Zu den Praktiken des Freikaufs habe es keine Alternative gegeben.

Zu den Fällen, in denen DDR- Bürger Bargeldleistungen für die Ausreise gezahlt haben, sagte Vogels Anwalt Ziegler, daß der Anstoß dafür immer aus dem Westen gekommen sei. Die DDR habe die Zahlungen, die sich bis zu einer Höhe von 250.000 D-Mark belaufen haben sollen, vor allem von Personen mit hohem Bildungsgrad verlangt. Die Summen seien oft von Westdeutschen gezahlt worden.

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