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Anklage gegen „Antifa–Gruppe“

Düsseldorf (ap) - Ein umfangreiches Verfahren gegen zehn Mitglieder der Wuppertaler „Antifa–Gruppe“ wegen des „Verdachts der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung“ soll am 15. September vor dem 5. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts beginnen. Wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag in Düsseldorf weiter mitteilte, werden in dem Verfahren möglicherweise 167 Zeugen und zwölf Sachverständige vernommen. Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf wirft den zehn mutmaßlichen Mitgliedern der „Stadtguerilla“ im Alter von 24 bis 34 Jahren vor, seit Anfang 1979 im Stadtgebiet von Wuppertal als terroristische Vereinigung agiert zu haben. Die Gruppe hat der Anklage zufolge Brandanschläge gegen Unternehmen, Banken und Kaufhäuser verübt. Auch habe sie die Scheiben von Parteibüros der SPD, CDU und FDP zertrümmert. Die Gruppe habe sich in Schreiben an Presseorgane zu den Anschlägen bekannt, bei denen ein Schaden von 400.000 Mark entstanden sei. Die Angeklagten befinden sich nach Mitteilung des Gerichts auf freiem Fuß. Nur einer verbüßt wegen einer anderen Strafsache eine Haftstrafe.

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